Umschreibung eines Fahrzeugs innerhalb des Hochsauerlandkreises

Einführung

Die Umschreibung eines Fahrzeugs innerhalb des Hochsauerlandkreises ist notwendig, wenn ein Fahrzeughalter seinen Wohnsitz oder Firmensitz innerhalb des Kreises wechselt oder wenn ein Fahrzeug innerhalb des Kreises verkauft wird. Die folgenden Informationen helfen Ihnen, den Prozess effizient und korrekt zu durchlaufen.

Notwendige Unterlagen

Für die Umschreibung eines Fahrzeugs innerhalb des Hochsauerlandkreises sind die folgenden Dokumente erforderlich:

  1. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
  2. Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU)
  3. Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  4. SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
  5. Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
  6. Kaufvertrag oder andere Eigentumsnachweise bei Fahrzeugübertragung

Ablauf der Umschreibung

  1. Terminvereinbarung: Vereinbaren Sie einen Termin bei der Zulassungsstelle des Hochsauerlandkreises, um Wartezeiten zu vermeiden.
  2. Vorlage der Unterlagen: Reichen Sie alle notwendigen Unterlagen ein. Stellen Sie sicher, dass alle Dokumente vollständig und aktuell sind.
  3. Prüfung durch die Zulassungsstelle: Die Mitarbeiter der Zulassungsstelle prüfen Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
  4. Erhalt der neuen Fahrzeugpapiere: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die aktualisierte Zulassungsbescheinigung Teil I und gegebenenfalls neue Kennzeichen.

Kosten

Die Kosten für die Umschreibung eines Fahrzeugs innerhalb des Hochsauerlandkreises variieren je nach Fall und liegen in der Regel zwischen 20 und 30 Euro. Zusätzliche Gebühren können anfallen, wenn neue Kennzeichen benötigt werden.

Wichtige Hinweise

  • Sonderkennzeichen: Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, können zusätzliche Gebühren anfallen. Eine Reservierung ist online möglich.
  • Fristen: Die Umschreibung sollte innerhalb von zwei Wochen nach Wohnsitzwechsel oder Eigentumsübertragung erfolgen, um Bußgelder zu vermeiden.
  • Vertretung: Falls Sie sich vertreten lassen möchten, benötigt die bevollmächtigte Person eine schriftliche Vollmacht und ihren eigenen Personalausweis.

Kontakt und weitere Informationen

Für detaillierte Informationen und zur Terminvereinbarung besuchen Sie die offizielle Seite des Hochsauerlandkreises.

Zusätzliche Hilfestellung und aktuelle Neuigkeiten finden Sie auch auf den Social-Media-Kanälen des Hochsauerlandkreises, wie YouTube und Instagram​ (Instagram)​​ (Hochsauerlandkreis)​​ (Hochsauerlandkreis)​.

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