Obliegenheiten - was hat es damit auf sich?

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Die Pflicht ruft!

In der Welt der Versicherungen gibt es Pflichten und Regeln. Diese treten unter anderem in Form von sogenannten Obliegenheiten auf. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff?

Was sind Obliegenheiten?

Obliegenheiten sind nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) „Verhaltensnormen, aus denen sich ergibt, was Du zu tun oder zu lassen hast, um den Versicherungsschutz zu erhalten“. Vereinfacht gesagt: Pflichten, die Du erfüllen musst, wenn Du Deinen Versicherungsschutz nicht gefährden willst.

Zu den Pflichten, die Dir das VVG auferlegt, gehören unter anderem

  • die Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers (§ 30 VVG)
  • die Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers (§ 31 VVG),
  • die Schadenminderungspflicht (§ 82 VVG)
  • das Aufgabeverbot (§ 86 Abs. 2 VVG).

Man unterscheidet grob zwischen Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles und Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles.

Vorvertragliche Pflichten

Bevor Du einen Versicherungsvertrag mit einem Versicherer abschließt, wird dieser Dich über alle Dir bekannten Umstände befragen. Es liegt in Deiner Verantwortung, diese Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten und vor der endgültigen Unterschrift auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Verletzt Du diese Pflicht, kann der Versicherer je nach Sachlage

  • den Vertrag kündigen - dann enden Vertrag und Schutz zu einem bestimmten Zeitpunkt,
  • vom Vertrag zurücktreten - dann ist es, als hätten Vertrag und Schutz nie existiert,
  • eine Prämienerhöhung verlangen - der Schutz wird dem Risiko entsprechend angepasst,
  • einen Risikoausschluss vereinbaren - der Schutz wird eingeschränkt,
  • den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten - Vertrag und Schutz werden rückwirkend nicht existent.

Beispiel

Du möchtest eine Krankenversicherung abschließen, verschweigst aber bewusst eine Vorerkrankung, weil Du befürchtest, vom Versicherer abgelehnt zu werden. Aufgrund dieses arglistigen Verhaltens hat der Versicherer in diesem Fall das Recht, Deinen Vertrag anzufechten und vollständig vom Vertrag zurückzutreten.

Du hast im Antrag des Versicherers angegeben, dass Du ein Fahrrad besitzt und damit zur Arbeit fährst. Du hast aber nicht angegeben, dass Du mit diesem BMX-Rad auch in Deiner Freizeit Abfahrtsrennen fährst. Solche fahrlässig vergessenen Angaben können im Schadensfall Konsequenzen haben.

Vertragliche Obliegenheiten

Auch während der Vertragslaufzeit und im Schadensfall gelten verschiedene Obliegenheiten. Dazu gehören unter anderem

  • Prämienzahlung: Bezahle Deine Prämie pünktlich.
  • Schadenminderungspflicht: Sorge dafür, dass der Schaden nicht größer wird.
  • Anzeigepflicht: Melde Schäden rechtzeitig dem Versicherer.
  • Dokumentationspflicht: Halte Schäden z.B. mit Fotos fest, um sie dem Versicherer vorlegen zu können.
  • Mitteilungspflicht: z.B. Du bist umgezogen? Teile dem Versicherer deine neue Adresse mit.
  • und vieles mehr...

Beispiel zur Schadensminderung

Du entdeckst eine feuchte Stelle an einer Wand in deiner Küche. Du drehst das Wasser ab, damit nicht noch mehr Leitungswasser in das Mauerwerk eindringt und kontaktierst sofort einen Installateur, um den Schaden zu lokalisieren und zu beheben.

Beispiel für Gefahrenerhöhung

Du planst, die Fassade deines Wohnhauses neu zu streichen. Damit die Maler überall hinkommen, stellen sie ein Gerüst vor die Fassade. Was Dir vielleicht nicht bewusst ist: Dieses Gerüst stellt eine Gefahrerhöhung dar. Potenziellen Einbrechern wird durch das Gerüst das Eindringen in die zweite Etage erleichtert. Melden Sie solche Gefahrenquellen, damit im Schadensfall der Versicherer informiert ist.

Rechtsfolgen bei Verletzung vertraglicher Pflichten

Wie bei den vorvertraglichen Pflichten hängt die Rechtsfolge von der Schwere des Verschuldens ab, also davon, inwieweit der Verstoß selbst verschuldet war:

  • Einfache Fahrlässigkeit: „Kann jedem passieren“. Der Versicherer leistet, kann aber innerhalb eines Monats kündigen.
  • grobe Fahrlässigkeit: Im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit muss der Versicherer hier nicht leisten (die Bedingungen können kundenfreundlicher sein als die gesetzliche Regelung).
  • Vorsätzliche Obliegenheitsverletzung: Bei vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung muss der Versicherer im Schadensfall nicht leisten.
  • arglistige Täuschung: Hast Du absichtlich und vorsätzlich falsche Angaben gemacht, sind die Folgen gravierender. In diesem Fall hat der Versicherer neben der Leistungsfreiheit auch das Recht, den Vertrag anzufechten und damit bereits erhaltene Leistungen zurückzufordern. Im Schadensfall kann bei einem solchen Verhalten auch Betrugsabsicht unterstellt werden, so dass es auch strafrechtlich relevant werden kann, wenn der Versicherer Anzeige erstattet.

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