Stichtagsversicherung – Was hat es damit auf sich?



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Worum handelt es sich bei diesem „Stichtag“?

Die Stichtagsversicherung ist eine Sachversicherung für Gewerbebetriebe. Sie eignet sich besonders für Unternehmen, deren Warenbestände starken saisonalen oder monatlichen Schwankungen unterliegen. Sie melden dem Versicherer monatlich die aktuellen Versicherungswerte z.B. für Waren/Vorräte. Anhand dieser Werte wird die entsprechende Prämie berechnet und die Versicherungssumme festgelegt, damit du weder über- noch unterversichert bist.

Was sind die Vorteile dieser Versicherung?

  • Im Gegensatz zu allen anderen Formen der Summenversicherung musst Du die Prämie nur auf die Hälfte der Höchstsumme und nicht auf die volle Versicherungssumme im Voraus bezahlen.
  • Zu einem von dir festgelegten Stichtag meldest du einmal im Monat innerhalb von 10 Tagen deine tatsächlich vorhandenen Werte an den Versicherer.
  • Kommt es nach der Stichtagsmeldung zu einem Schaden und Dein Warenbestand war höher als zum Stichtag gemeldet, erhältst Du trotzdem die volle Entschädigung. Einzige Voraussetzung ist, dass die Stichtagsmeldung korrekt war.
  • Nach einem Jahr werden alle Stichtagsmeldungen addiert und der Durchschnittsbestand ermittelt. Liegt dieser Wert über der Hälfte der Höchstgrenze, musst Du anteilig nachzahlen, liegt er darunter, erhältst Du den zu viel gezahlten Beitrag vom Versicherer zurück.
  • Du zahlst immer nur für den tatsächlich vorhandenen Bestand und bist nie unter- oder überversichert.

Was passiert, wenn...

  • ... Du die Stichtagsmeldung vergisst?

Im Falle einer vergessenen Meldung gilt die Stichtagsmeldung des Vormonats weiter, bis du eine neue Meldung an den Versicherer abgibst.

  • ... Du die erste Stichtagsmeldung vergisst?

Dann bist Du beim Versicherer mit der Hälfte des Höchstbetrages versichert.

  • ... eine Stichtagsmeldung höher ist als die vereinbarte Höchstsumme?

In diesem Fall gilt die Meldung als Antrag auf Erhöhung der Versicherungssumme. Dieser Vereinbarung kann schriftlich widersprochen werden.

  • ... Du falsche Werte meldest?

Im schlimmsten Fall bist du im Schadensfall unterversichert und erhältst nicht die volle Entschädigung.

Tipp

Wenn Du z.B. immer am 15. eines Monats Nachschub für Dein Lager bestellst, empfiehlt es sich, den Stichtag auf den 10. zu legen, wenn der monatliche Mindestbestand fast erreicht ist. So kannst Du im gesetzlichen Rahmen Beiträge sparen. Wähle aber zu Beginn der Versicherung deine Höchstsumme so hoch, dass du auch am 15. deinen Bestand absichern kannst. Bei jährlich schwankenden Beständen gibt es diese Möglichkeit leider nicht.

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