Wallboxen und Ladestationen

E-MOBILITÄT AUF DEM VORMARSCH

Elektroautos werden immer beliebter. Die Installation von sicheren und schnellen E-Tankstellen in privaten Garagen bringt die Elektromobilität und damit die Transformation zu einer klimafreundlicheren Wirtschaft und Gesellschaft entscheidend voran. Die Photovoltaikanlage auf dem Dach produziert sauberen Strom, der dank Speicher jederzeit selbst genutzt werden kann. So kannst Du Dein Elektroauto über Nacht aufladen und am nächsten Morgen mit gutem Gewissen zur Arbeit fahren. Im Idealfall kannst Du zu Hause laden. Dafür gibt es fest mit dem Gebäude verbundene Wallboxen oder mobile Ladestationen ("Ladekabel"). Da diese für die Nutzbarkeit des Autos so elementar wichtig sind, ist es verständlich, dass Du Dir Gedanken darüber machst, wo diese im Fall der Fälle mitversichert sind.

LAUERNDE GEFAHREN

Wallboxen für Elektroautos werden in Garagen oder an Hauswänden angebracht. Klassische Risiken, die die Wallbox beschädigen können oder von denen Gefahren ausgehen, sind unter anderem Diebstahl, Vandalismus, Wasserschäden, Marderbisse oder die Folgen eines Blitzeinschlags. Auch das Anfahren beim Parken kann die Wallbox und das Gebäude beschädigen. Aber auch von der Wallbox selbst können Gefahren für die Umgebung oder das Elektroauto ausgehen, wie z.B. Stromschlag oder Brand durch technische Defekte oder Fehlbedienung.

IN ERSTER LINIE EIN WOHNGEBÄUDETHEMA

Es setzt sich zunehmend durch, dass Wallboxen als fest mit dem Gebäude verbundene Bestandteile über den Gebäudevertrag mitversichert sind. Die bereits im Versicherungsvertrag enthaltenen Gefahren Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Elementar gelten auch für die Ladestation. Da dies derzeit nur selten eindeutig in den Bedingungen geregelt ist, empfiehlt sich eine Meldung an den Versicherer, um Diskussionen im Leistungsfall zu vermeiden. Mit einem zusätzlichen Technikschutz zur Gebäudeversicherung sind auch Schäden durch Tierbiss an elektrischen Leitungen und der Ladeeinrichtung sowie Überspannungsschäden durch Netzschwankungen mitversichert. Auch mutwillige Beschädigungen durch Dritte können mitversichert werden.

Was aber, wenn die Batterie des Elektroautos brennt? Elektro- oder Hybridfahrzeuge geraten nicht häufiger in Brand als Autos mit Verbrennungsmotor. Das sagen zumindest die Statistiken, auch wenn es noch zu wenige Zahlen gibt, um wirklich belastbare Aussagen treffen zu können. Versicherungen decken das Risiko von Batteriebränden in der Regel über die Gebäude- oder Feuerversicherung ab. Voraussetzung ist allerdings, dass die Ladeeinrichtungen, ihre Umgebung und der bauliche Zustand in Ordnung sind. Zur Klarstellung haben viele Versicherer eine Formulierung für die Mitversicherung der Haustechnik in die Bedingungen aufgenommen, mit der man auf jeden Fall auf der sicheren Seite ist.

Achtung: Die Errichtung und auch die Erstabnahme solcher Anlagen muss durch eine Elektrofachkraft erfolgen. Für den gefahrlosen Betrieb elektrischer Anlagen ist aber auch eine fachgerechte Wartung unerlässlich. Bei gewerblich betriebenen elektrischen Anlagen ist die DGUV V3-Prüfung sogar vorgeschrieben. Im Gegensatz zu vielen anderen ortsfesten Betriebsmitteln, die oft nur alle vier Jahre nach DGUV V3 geprüft werden, müssen E-Ladesäulen jährlich geprüft werden. Aber nicht nur die Ladesäule, sondern auch jedes Elektrofahrzeug mit Notladekabel (ICCB) muss regelmäßig nach DGUV V3 geprüft werden. Alle gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften müssen eingehalten werden. Andernfalls kann es trotz entsprechender Versicherung zu Leistungskürzungen bis hin zur Leistungsverweigerung kommen. Pflichtverletzungen sind daher strikt zu vermeiden. In einzelnen Verträgen sind die Prüfungsintervalle sogar in speziellen Klauseln geregelt. Bitte beachte diese! Wer alles rechtzeitig und richtig erledigt, hat im Schadensfall keine Nachteile.

Für private E-Ladestationen gibt es zwar keine gesetzliche Wartungspflicht, aber spätestens im Schadensfall verlangen viele Versicherer einen entsprechenden Wartungsnachweis, weshalb wir eine jährliche Prüfung empfehlen. Auch hier sind die Prüfintervalle in den einzelnen Verträgen durch spezielle Klauseln geregelt. Vorsicht ist auch bei einer privaten Ladestation geboten, die direkt an eine gewerblich angemeldete Photovoltaikanlage angeschlossen ist. Auch hier kann eine Obliegenheitsverletzung und damit ein Mitverschulden vorliegen, wenn die Überprüfung durch den Fachmann unterbleibt. Der Versicherer kann daher die Versicherungsleistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen. Auch bei rein privat genutzten Photovoltaikanlagen ist ein E-Check zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, die Wartungsintervalle können aber wiederum von den Versicherern vorgegeben werden. Gibt es keine Vorgaben, ist man mit einer Wartung alle vier Jahre auf der sicheren Seite.

DECKUNG IN DER PHOTOVOLTAIK-VERSICHERUNG

Ist die Wallbox oder E-Ladestation mit einer Photovoltaikanlage gekoppelt, kann diese über eine bestehende oder neu abzuschließende Photovoltaikversicherung versichert werden. Diese muss natürlich in der Versicherungssumme berücksichtigt werden. Die Photovoltaikanlage bietet im Vergleich zur Gebäudeversicherung einen wesentlich umfassenderen Versicherungsschutz für die Ladestation selbst. Allgefahrenversicherung bedeutet, dass nahezu alle Sachschäden durch unvorhersehbare äußere Einwirkungen, die nicht explizit ausgeschlossen sind, versichert sind. Der Versicherer übernimmt die Reparaturkosten und ggf. den Ersatz beschädigter Teile. Mögliche Ausschlüsse können von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich sein.

In der Regel beziehen sich Ausschlüsse auf Schäden durch:

  • Vorsatz des Versicherungsnehmers
  • Kriegsereignisse
  • Kernenergie
  • normaler oder vorzeitiger Abnutzung und Alterung
  • oder Garantieschäden.

EIGENSTÄNDIGE VERSICHERUNG

Wird die E-Ladestation in oder an einem fremden Gebäude (Tiefgarage, Parkhaus etc.), fremden Grundstück oder im öffentlichen Raum (Parkplatz, Straße) installiert, ist eine separate E-Ladestationsversicherung erforderlich. Auch hier übernimmt der Versicherer im Schadensfall die Wiederbeschaffungs- und Instandsetzungskosten bis zur Höhe der Versicherungssumme abzüglich des jeweils vereinbarten Selbstbehalts. Wie bei der Photovoltaik-Versicherung wird auch hier ein umfassender Versicherungsschutz angeboten.

DECKUNG IN DER HAUSRATVERSICHERUNG

Auch der Einschluss von Ladegeräten in die Hausratversicherung kann sinnvoll sein. Einige Versicherer bieten explizit die Mitversicherung von Wandladestationen, also Wallboxen, an. Wichtig vor allem für Mieter, die auf eigene Kosten Ladestationen installieren wollen. Der Schutz erstreckt sich dann auf alle Gefahren, die auch im Rahmen der bestehenden Hausratversicherung abgedeckt sind. Im Falle eines Diebstahls greift beispielsweise die Diebstahlversicherung als Zusatz zur Hausratversicherung. Vor allem aber weckt eine mobile Wallbox Begehrlichkeiten. Insofern ist es sinnvoll, gerade diese Anlage in der Hausratversicherung gegen Diebstahl mitzuversichern. Wie andere Haushaltsgegenstände ist die Wallbox sowie die mobile Ladestation damit auch gegen die üblichen Gefahren der Beschädigung oder Zerstörung durch Feuer, Sturm, Hagel oder Überschwemmung versichert.

DECKUNG IN DER KFZ-VERSICHERUNG

Selbstverständlich nehmen sich auch viele Kfz-Versicherer der Thematik an und rüsten bei ihren Tarifen für Elektrofahrzeuge stark nach. Auch bei E-Fahrzeugen ist lediglich die gesetzliche Haftpflichtversicherung verpflichtend. Da mit einem Elektroauto in der Regel höhere Anschaffungskosten verbunden sind als mit einem vergleichbaren Auto mit Verbrennungsmotor, empfehlen wir jedoch den Abschluss einer Vollkasko-Versicherung. Bedeutsame Einschlüsse in der Kaskoversicherung wie eine Allgefahrendeckung für den Akkumulator, Kurzschlussfolgeschäden, Tierbissfolgeschäden und die Mitversicherung von eigenen Ladekabeln, Adaptern, Wallboxen und mobilen Ladestationen können im Schadenfall eine entscheidende Rolle spielen.

PRIVATHAFTPFLICHTVERSICHERUNG/HAUS- UND GRUNDBESITZERHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Kommt es außerhalb des Ladevorgangs zu einem von der Ladestation ausgehenden Schaden an fremdem Eigentum - zum Beispiel ein Brand, der ein benachbartes Gebäude beschädigt - kommt die Privathaftpflichtversicherung oder eine bestehende Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für den Schaden auf.

Für Grundstückseigentümer gilt beim Betrieb von E-Ladesäulen auch die Verkehrssicherungspflicht. Stolpert beispielsweise der Postbote über ein herumliegendes Ladekabel, hat der Betreiber seine Verkehrssicherungspflicht verletzt und kann für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden. In solchen Fällen besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung. Kommt ein Dritter während des Ladevorgangs zu Schaden - stolpert also der Postbote über das Ladekabel - greift wiederum die Kfz-Haftpflichtversicherung.

VIELE WEGE FÜHREN NACH ROM.

Eine Wallbox oder E-Ladestation zu versichern, kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Welche Versicherung die richtige ist, hängt von den Eigentumsverhältnissen, dem Standort und dem gewünschten Versicherungsumfang ab.

Einige Risiken können bereits durch bestehende Versicherungen abgedeckt sein. So ist die Wallbox als fest mit dem Gebäude verbundener Bestandteil in der bestehenden Gebäudeversicherung mitversichert. Der Diebstahl mobiler Geräte aus einem Carport oder einer Garage kann bereits über die Hausratversicherung abgedeckt sein. Besteht bereits eine Photovoltaikversicherung, kann die Ladestation - für einen umfassenden Schutz - mitversichert werden. Kommt es im Zusammenhang mit dem Elektrofahrzeug zu einem Schaden, bietet weiterhin eine Kfz-Haftpflichtversicherung oder eine Kfz-Kaskoversicherung Schutz. Bei Schäden, die Dritten durch die Ladestation selbst entstehen, greift die Privat- oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Wir empfehlen, bestehende Verträge zu prüfen und die Installation einer Wallbox oder auch Ladesäule grundsätzlich dem Versicherer zu melden. Auch wenn diese in der Regel sehr offen mit dem Thema umgehen, gibt es bisher nur selten feste bedingungsseitige Regelungen für Ladestationen. Das Risiko einer ggf. nicht angezeigten Gefahrerhöhung kann durch eine vorsorgliche Anzeige beim Versicherer leicht vermieden werden.

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