Kfz-Elektrofahrzeuge

Wir wollen, dass du verstehst, was dir ein Tarif bieten kann. Denn viele Begriffe aus der Versicherungswelt können für den Kunden verwirrend sein und zu Missverständnissen führen. Auf der folgenden Seite beschreiben wir deshalb die einzelnen Leistungspunkte rund um die Kfz-Versicherung etwas anschaulicher. Sollten dennoch Fragen offen bleiben, zögere nicht, uns zu kontaktieren. Als Ansprechpartner in allen Fragen der Vorsorge sind wir gerne für dich da!

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Akkuneupreisentschädigung

Bei Ersatz der Batterie wird anstelle des Wiederbeschaffungswertes der Neupreis der Batterie ersetzt, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind (z.B. 80 %-Regel oder Totalschaden).

Verzicht auf Entschädigungsminderung des Wiederbeschaffungswertes der Batterie bei Batterieersatz oder Beschädigung der Batterie

Die Entschädigung des Akkumulators ist häufig von der Anzahl der Betriebsjahre abhängig.

Entsorgungskosten der Batterie nach Fahrzeug-Totalschaden

Soweit im Schadenfall ein Dritter aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen zur Leistung verpflichtet ist, gehen diese Ansprüche den Leistungspflichten des Versicherers vor. Wendet sich der Versicherungsnehmer nach einem Schadenereignis jedoch zunächst an den Versicherer, tritt dieser gegenüber dem Versicherungsnehmer in Vorleistung.

Akkuallgefahrendeckung

Um über die Teil- und Vollkaskoversicherung hinaus gegen alle nicht genannten Ereignisse abgesichert zu sein, sollte eine Allgefahrendeckung bestehen. Voraussetzung dafür ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Ausgeschlossen sind in der Regel Konstruktions- und Materialfehler sowie chemische Reaktionen.

Tierbissfolgeschäden

Versichert sind Schäden, die unmittelbar durch den Biss eines Tieres verursacht werden, sowie daraus resultierende Folgeschäden (z.B. Motorschaden durch angefressene Kabel).

Kurzschlussfolgeschäden

Klassische Kurzschlussschäden, bei denen z.B. das Radio durch einen Kurzschluss in der Bordelektrik (Niederspannung) zerstört wird, sind hinlänglich bekannt. Bei einem Elektrofahrzeug mit deutlich höheren Spannungen und Strömen können hier sehr schnell immense Kosten entstehen.

Möglichkeit des Akkuausschlusses

Es besteht die Möglichkeit, den Versicherungsschutz für die Batterie gegen Prämiennachlass in der Kaskoversicherung auszuschließen, wenn die Batterie nicht im Eigentum des VN steht (z.B. bei Batterieleasing) und ein Dritter zur Kostenübernahme verpflichtet ist.

Ladestationen

Zum einen besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug mit einer Wallbox zu laden. Als Wallbox oder Wandladestation wird eine Anschlussmöglichkeit bezeichnet, die an oder in der Wand befestigt wird. Hier besteht eine feste Verbindung zu einem Gebäude. Alternativ können auch mobile Ladestationen zum Einsatz kommen. Diese sind nicht ortsgebunden und können mit dem Fahrzeug transportiert werden, um neben den Lademöglichkeiten an Stromtankstellen auch unterwegs Fahrzeuge laden zu können.

Induktionsladeplatte

Für größere Reichweiten können Fahrzeuge auch während der Fahrt induktiv geladen werden. Damit sind Fahrten über Hunderte von Kilometern ohne Ladestopp möglich. Fährt ein Elektroauto beispielsweise 100 km/h, wird es mit 20 Kilowatt geladen.

Hacker- und Cyberangriffe (Voraussetzung: Abschluss einer Vollkaskoversicherung)

Der technische Fortschritt macht das Autofahren um ein Vielfaches sicherer und erhöht den Fahrkomfort. Andererseits steigt damit die Gefahr, dass Fremde unbefugt in die Software eindringen, Programme verändern und so zum Beispiel die Kontrolle über das Fahrzeug übernehmen.

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