Rechtsschutzversicherung

Wir wollen, dass du verstehst, was dir ein Tarif bieten kann. Denn viele Begriffe aus der Versicherungswelt können für den Kunden verwirrend sein und zu Missverständnissen führen. Auf den folgenden Seiten beschreiben wir deshalb die einzelnen Leistungspunkte rund um die Rechtsschutzversicherung etwas anschaulicher. Sollten dennoch Fragen offen bleiben, zögere nicht, uns zu kontaktieren. Als Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Vorsorge sind wir gerne für dich da!

Hier kannst du den QR-Code scannen, um zum PDF-Dokument zu gelangen.
Hier kannst du den QR-Code scannen, um zum PDF-Dokument zu gelangen.

Deckungssumme

Ein Rechtsstreit kann sehr teuer werden - vor allem, wenn er durch mehrere Instanzen geht. Abhängig vom Streitwert fallen Anwalts- und Gerichtskosten an. Hinzu können weitere Kosten kommen (Zeugen, Gutachten etc.). Die Rechtsschutzversicherung zahlt dann maximal bis zur vereinbarten Deckungssumme. Viele alte Tarife gehen allerdings noch von rechnerischen Deckungssummen aus, die heute zu niedrig sind. Existenzbedrohende Prozesse gegen einen finanzstarken Gegner, z.B. eine Schadenersatzklage nach einem Verkehrsunfall mit unklarer Schuldfrage, können die Summe schnell aufzehren. Daher sollte unbedingt auf eine ausreichend hohe Deckungssumme geachtet werden.

Strafkaution

Wenn du oder andere mitversicherte Personen dadurch vorläufig von einer Strafverfolgung verschont bleiben, zahlt der Versicherer die Kaution bis zur vertraglich vereinbarten Höhe (z.B. bei Untersuchungshaft oder Tatvorwurf im Ausland). Verfällt die Kaution (z.B. weil der Beschuldigte nicht zur Gerichtsverhandlung erscheint), muss sie an den Versicherer zurückgezahlt werden. Dafür steht - je nach Vertrag - ein gesonderter Betrag in der Rechtsschutzversicherung zur Verfügung.

Selbstbeteiligung

Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung, die der Versicherte bei jedem Rechtsschutzfall selbst trägt, wirkt sich immer prämienmindernd auf die zu zahlende Prämie aus. Bei mehreren Rechtsstreitigkeiten aus einem Anlass verzichten manche Versicherer auf die mehrfache Anrechnung der Selbstbeteiligung.

Wartezeiten

Erst wenn die vertraglich vereinbarte Wartezeit abgelaufen ist, beginnt die Leistungspflicht des Versicherers. Damit wird die Versichertengemeinschaft vor den Folgen von Kunden geschützt, die eine Rechtsschutzversicherung nur deshalb abschließen, weil „das Haus schon brennt“.

Geltungsbereich

Die Rechtsschutzversicherung gilt grundsätzlich in Deutschland und im übrigen geographischen Europa. Darüber hinaus besteht auch Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland. Dort können jedoch die Deckungssummen und der zeitliche Geltungsbereich deutlich eingeschränkt sein. Ebenso können einzelne Rechtsgebiete vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein. Bei einem bevorstehenden längeren Auslandsaufenthalt außerhalb Europas sollte daher der konkrete Einzelfall durch den Versicherungsmakler mit dem Versicherer geklärt werden.

Versicherter Personenkreis

Grundsätzlich sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens durch den Gewerblichen Rechtsschutzvertrag versichert, sofern es sich um Streitigkeiten handelt, die aus der Tätigkeit für das Unternehmen resultieren. In der Regel bietet ein gewerblicher Rechtsschutzvertrag auch Versicherungsschutz für mindestens eine namentlich zu benennende Person (z.B. Inhaber oder Geschäftsführer) auch im privaten Bereich. In diesem Fall sind neben der namentlich genannten Person auch deren Ehegatte/Lebenspartner und deren unverheiratete minderjährige Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) sowie volljährige Kinder, die sich noch in der Schulausbildung oder in einer sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden, mitversichert. Dieser Einschluss gilt, solange die häusliche Gemeinschaft besteht. Je nach Versicherer und gewähltem Tarif kann der Kreis der mitversicherten Personen noch größer sein (z.B. Eltern des Versicherungsnehmers, wenn sie im Ruhestand sind und in häuslicher Gemeinschaft leben usw.). Ob im Versicherungsfall Versicherungsschutz gewährt wird, entscheidet letztlich der Versicherungsnehmer als Vertragspartner des Versicherers.

Versicherte Rechtsgebiete / Rechtsschutzbausteine

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten eines Rechtsstreits nur dann, wenn das entsprechende Rechtsgebiet bzw. der entsprechende Rechtsschutzbaustein auch versichert ist. So fallen Streitigkeiten um die Gewährleistung für ein Fahrzeug zwar unter das versicherte Vertragsrecht, Du bräuchtest aber einen Verkehrs- oder Fahrzeug-Rechtsschutz in Deinem Vertrag. Auch Dein Risiko als Vermieter ist nicht automatisch über den Haus- und Grundbesitz-Rechtsschutz abgedeckt, da beispielsweise die Kosten für eine Wohnungsräumung schnell den Rahmen sprengen können. Dein Versicherungsmakler bespricht mit Dir gerne Deinen versicherbaren Bedarf.

Risikoausschlüsse

Damit Rechtsschutz bezahlbar bleibt, ist es nicht möglich, Versicherungsschutz für wirklich alle Rechtsgebiete anzubieten. Bestimmte Rechtsstreitigkeiten, die erfahrungsgemäß sehr häufig auftreten oder unkalkulierbar hohe Kosten verursachen, sind daher vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Unter diesen Ausschluss fallen regelmäßig z.B. alle Streitigkeiten aus dem Neubau eines Gebäudes, aus Kapitalanlagegeschäften, aus dem Urheber-, Marken- und Personenrecht sowie Studienplatzklagen und das Vertragsrecht (im gewerblichen Bereich). Diese Aufzählung ist nicht abschließend und dient nur der Veranschaulichung.

Deckungszusage

Eine Rechtsschutzversicherung wird die Deckung für Deinen Fall immer nur dann übernehmen, wenn nach Schilderung des Sachverhalts auch Aussicht auf Erfolg besteht. Manche gesetzliche oder behördliche Regelung mag Dir ungerecht erscheinen und Deiner eigenen Rechtsauffassung völlig zuwiderlaufen - der Gang vor Gericht kann dennoch von vornherein aussichtslos sein. Hol Dir daher vor dem ersten Gespräch mit Deinem Anwalt immer eine Deckungszusage von Deinem Rechtsschutzversicherer ein. Bedenke dabei, dass Dein Anwalt nicht wissen kann, welchen Umfang Dein Rechtsschutzvertrag hat. Nur durch das vorherige Gespräch mit Deinem Versicherer kannst Du vermeiden, dass Du gegebenenfalls auf den Kosten eines Rechtsstreits sitzen bleibst, der nicht versichert ist oder für den keine Deckungszusage erteilt wurde.

Gerichtliches Verfahren

Nicht immer deckt ein Rechtsschutz-Tarif das gesamte Verfahren ab. Insbesondere sehr günstige Tarife leisten zumindest in Teilbereichen erst ab dem Zeitpunkt, ab dem ein gerichtliches Verfahren angestrebt wird. Die Kosten, die im Vorfeld beim Anwalt anfallen, müssen dann selbst getragen werden.

Beratungs-Rechtsschutz

Je nach Tarif und Rechtsgebiet kann auch nur die reine Erstberatung zu einem rechtlichen Sachverhalt versichert sein. Bringt Dein Anwalt die Sache dann durch weitere Schritte voran, entfällt in der Regel auch der Versicherungsschutz für die Erstberatung, da diese dann in der Gesamtbetrachtung hinfällig ist. Im Gegenzug erlassen Dir manche Rechtsschutzversicherer die Selbstbeteiligung, wenn die Sache mit der Erstberatung erledigt ist. An dieser Stelle sei angemerkt, dass die meisten Anbieter inzwischen sehr kompetente Rechtsberatungs-Hotlines anbieten, bei denen Du Deinen Fall besprechen und auch auf die Erfolgsaussichten des Verfahrens prüfen lassen kannst.

Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz

Hier übernimmt der Rechtsschutzversicherer auch die Kosten, die über die reine Erstberatung hinausgehen - zumindest bis zu einer vereinbarten Obergrenze. Oft sind hier auch grundsätzlich nicht versicherbare Bereiche mitversichert, so dass man als Kunde zumindest in einfacheren Fällen nicht allein gelassen wird.

Mediation

In vielen Fällen kommt es nur deshalb zu einem Rechtsstreit, weil beide Seiten unterschiedliche Rechtsauffassungen haben. Bei einer Mediation wird versucht, unter der Moderation eines geschulten Mediators (oft ein Rechtsanwalt) gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten, mit der beide Seiten leben können.

Vergleich / Kostenbeschluss

Mit einem Urteil ergeht in der Regel auch eine Kostenentscheidung, die festlegt, welche Streitpartei welche Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Auch bei einem gerichtlichen Vergleich ergeht ein solcher Kostenbeschluss. Dein Rechtsschutzversicherer übernimmt die Kosten dieses Beschlusses - sowohl bei einem Urteil als auch bei einem Vergleich.

Kapitalanlage-Rechtsschutz

Für Streitigkeiten aus Kapitalanlagen wird grundsätzlich keine uneingeschränkte Deckung mehr angeboten. Dieser Grundsatz wird jedoch insofern wieder aufgeweicht, als viele Versicherer trotz des generellen Ausschlusses zumindest „einfache Anlagegeschäfte“ wie z.B. Altersvorsorgeprodukte oder VWL-Sparverträge mitversichern. Ganz vereinzelt wird auch Deckung für spekulativere Kapitalanlagen angeboten, wobei hier immer eine Obergrenze für die Anlagesumme festgelegt wird.

Erweiterter Straf-RS (privat/beruf/ehrenamtlich)/Spezial-Straf-RS (gewerblich)

Ihr Rechtsschutzvertrag bietet bereits Versicherungsschutz für strafrechtliche Probleme, die sich aus dem Vorwurf einer fahrlässig begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit ergeben (hierzu zählt z.B. der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung durch einen von Ihnen verursachten Verkehrsunfall). Ausdrücklich nicht versichert sind Straftaten, die nur vorsätzlich begangen werden können (z.B. Steuerhinterziehung oder Mord). Bitte beachte, dass bereits der Verdacht einer Straftat ausreicht, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und Dich gegebenenfalls in Untersuchungshaft zu nehmen. Mit einem erweiterten Strafrechtsschutz oder einem speziellen Strafrechtsschutz sind Deine Verteidigungskosten (inkl. angemessener Honorarvereinbarungen mit Deinem Strafverteidiger) auch beim Vorwurf von Vorsatzdelikten gedeckt. Bei den auf dem Markt erhältlichen Tarifen kann es Unterschiede geben, ob der private, berufliche oder ehrenamtliche Bereich versichert ist.

Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit / Kausaltheorie / Folgeereignistheorie

Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz nur für solche Rechtsstreitigkeiten, die erst während der Vertragslaufzeit entstanden sind. Bei der Bestimmung des Beginns eines Rechtsfalles können jedoch zwei Theorien zur Anwendung kommen: Ist die Schaffung eines neuen Umstandes als ursprünglicher Beginn des Rechtsstreits anzusehen (z.B. Kauf eines Neuwagens) oder erst der Zeitpunkt, zu dem das eigentliche Problem erkennbar wird (z.B. Hinweis der Werkstatt, dass der Wagen schon einmal einen schweren Unfall gehabt haben muss, von dem Du nichts wusstest)? Besteht Dein Rechtsschutzvertrag seit mindestens fünf Jahren, verzichten viele Versicherer in der Regel auf die Prüfung, ob ein Schaden als vorvertraglich anzusehen ist.

Hat Ihnen dieser Artikel geholfen?